Überholverbot
Im Schilderwald Europas
Das Lkw-Überholverbot gilt in Deutschland auch für schwere Wohnmobile über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht - im europäischen Ausland gilt das Zeichen meist nur für güter-befördernde Lkw.
Petitionen und Eingaben haben nicht genützt: Das Überholverbot für Lkw betrifft in Deutschland auch weiterhin Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Omnibusse gleich welcher Tonnage sind hierzulande als Fahrzeuge zur Personenbeförderung vom Verbot ausgenommen. In weiten Teilen Rest-Europas begreift man auch Reisemobile als Mittel zur Personenbeförderung - und erlaubt das Überholen. Doch welche Regelung gilt wo? Die wichtigsten Verordnungen aus dreizehn Reiseländern in der Übersicht:
Land |
Vorschrift |
Überholverbot für Reisemobile < 3,5 t* |
> 3,5 t* |
---|---|---|---|
Deutschland |
Das Zeichen 277 verbietet Führern von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen. |
Nein |
Ja |
Frankreich |
In Frankreich gelten diese Verkehrszeichen nur für Lastkraftfahrzeuge für den Güterverkehr und Gespanne. Wohnmobile unterliegen danach diesen Verboten unabhängig vom Gewicht nicht. Etwas anderes gilt, wenn zusätzlich zu dem entsprechenden Verbotsschild eine Gewichtsbeschränkung angegeben ist. Dann gelten die Verbote für alle Fahrzeuge ab diesem zulässigen Gesamtgewicht. |
Nein |
Nein |
Italien |
In Italien gelten diese Verkehrszeichen für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, die nicht für den Personentransport bestimmt sind. Es betrifft daher nach ADAC-Recherchen weder Pkw, Autobusse, Wohnmobile noch Fahrzeuge mit Anhängern. |
Nein |
Nein |
Schweiz |
Gemäß Art. 26 Signalisationsverordnung untersagt das Signal "Überholen für Lastwagen verboten" den Führern von Motorwagen, deren Gesamtgewicht nach Fahrzeugausweis 3,5 t übersteigt, mehrspurige Fahrzeuge und Straßenbahnen zu überholen. |
Nein |
Ja |
Spanien |
In Spanien betreffen die Verkehrszeichen nur Fahrzeuge, die zum Warentransport bestimmt sind. |
Nein |
Nein |
Österreich |
Nein |
Nein | |
Portugal |
In Portugal gilt das Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgew. von mehr als 3,5 t. |
Nein |
Ja |
Belgien |
In Belgien gelten entsprechende Verbote für Fahrzeuge oder Züge über 3,5 t zGG, die zum Transport von Sachen bestimmt sind. |
Nein |
Nein |
Luxemburg |
Auch in Luxemburg gelten entsprechende Verbote für Fahrzeuge oder Züge über 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht, die zum Transport von Waren bestimmt sind. |
Nein |
Nein |
Niederlande |
In den Niederlanden kennzeichnet das entsprechende Verkehrszeichen ein Verbot für Lkw, andere Kraftfahrzeuge einschließlich Motorräder, zu überholen. Dies gilt nur für Lkw und nicht etwa für Busse. |
Nein |
Nein |
Dänemark |
In Dänemark bedeutet das Zeichen C 23,1 "Lastbil forbudt" Durchfahrtsverbot für Lkw. Das Zeichen C 52 "Overhaling med lastbil forbudt" ist somit das Überholverbot für Lkw. |
Nein |
Nein |
Norwegen |
In Norwegen bedeutet das dem Deutschen überholverbot für Lkw entsprechende Zusatzzeichen Nr. 807.2 "Lorry and light delivery verhicle" und meint damit Lkw und leichte Lieferfahrzeuge. |
Nein |
Nein |
Finnland |
Das Zusatzzeichen Nr. 833 "Kuorma-auto" bedeutet Lkw. Das Überholverbotszeichen Nr. 353 bedeutet "Overtaking by lorries prohibited". Das heißt eindeutig Überholverbot für Lkw. |
Nein |
Nein |
Stand Juli 2012 |
* < 3,5 t: Reisemobile bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht; > 3,5 t: Reisemobile über 3,5 t zul. Gesamtgewicht |
Quellennachweis
gesehen bei "ADAC"
http://www.adac.de